Köln – Erwachsene Männer mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Hochrisiko-Prostatakarzinom können von einer Therapie mit dem Wirkstoff Enzalutamid profitieren – dies verlängert ihre durchschnittliche Überlebenszeit. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Das Institut sieht einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese besteht aus einem abwartenden Vorgehen unter Beibehaltung der konventionellen Androgendeprivationstherapie (ADT).
Enzalutamid (Handelsname Xtandi) ist laut IQWiG seit Juni 2013 für Männer mit metastasiertem Prostatakrebs zugelassen, bei denen eine übliche Hormonblockade nicht mehr wirkt. Seit September 2019 ist Enzalutamid auch für nicht metastasierten Prostatakrebs zugelassen, wenn der Krebs trotz Hormonblockade wächst.
Das Institut hatte bereits 2018 und 2019 untersucht, ob der Wirkstoff Enzalutamid einen Vorteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Bei diesen Bewertungen war ein Zusatznutzen nicht belegt. Da die Studie noch lief, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen entsprechenden Beschluss aber befristet.
Jetzt zeigte sich mit Daten einer längeren Laufzeit, dass Enzalutamid bei der Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität offenbar keinen Zusatznutzen bietet, wohl aber bei der Endpunktkategorie Mortalität, also dem Gesamtüberleben: Im Enzalutamid-Arm der Studie überlebten die Patienten im Mittel deutlich länger als im Vergleichsarm.
Zwar fanden die IQWiG-Wissenschaftler bei den Nebenwirkungen auch Nachteile einer Enzalutamid-Therapie. Diese Nachteile stellen nach ihrer Einschätzung die Vorteile aber nicht infrage, sodass in der Summe ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Enzalutamid gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie resultiert.
Für dasselbe Anwendungsgebiet, also die Behandlung von Männern mit nicht metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die ein hohes Risiko für die Bildung von Metastasen haben, gibt es zwei weitere Wirkstoffe: Auch bei Apalutamid zeigte sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Abwarten unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen ADT.
Die kürzlich erfolgte erste Bewertung von Darolutamid ergab ebenfalls einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. „Insofern wäre spätestens jetzt eine Studie sinnvoll, die diese Wirkstoffe nicht mit einem Abwarten unter Fortführung der ADT, sondern direkt miteinander vergleicht. Eine solche Studie gibt es aber noch nicht“, erklärte Volker Vervölgyi aus dem Ressort Arzneimittelbewertung des IQWiG. © hil/aerzteblatt.de