Neue Broschüre informiert über Heilmittel-Richtlinie

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patienten überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten. Ziel einer jetzt
überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ war es, die bisherige Richtlinie
zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen von Patienten anzupassen. Die Broschüre kann hier
oder unter Telefon 06294/428170 beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. bestellt
werden.