
Der Medizinische Dienst (MD) überprüft künftig, ob Krankenhäuser die Strukturqualitätsvorgaben zur Brachytherapie bei Prostatakrebs erfüllen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Newsletter am 29.06.2021 mitgeteilt.
Nur Einrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. dürfen die Brachytherapie anbieten. Sie müssen zum Beispiel bestimmte Personalqualifikationen und apparative Ausstattungen vorhalten und es kommen nur Patienten mit bestimmten Formen von Prostatakrebs infrage.
Ob dies erfüllt ist, soll der MD laut G-BA-Beschluss vom 17. Juni nun prüfen. Er soll diese Art der anlassbezogenen Kontrollen in allen Kliniken durchführen, welche die Brachytherapie erbringen. Darüber hinaus könne der MD anhand von Stichproben, aber auch aufgrund konkreter Anhaltspunkte, die sich im Abgleich von Veröffentlichungen, Meldungen und Abrechnungen ergeben können, kontrollieren.
Der G-BA betont, dass der MD nur für die Überprüfung der Krankenhäuser zuständig sei. Bei vertragsärztlichen Leistungserbringern seien die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Qualitätsprüfungen verantwortlich.
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und tritt erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
(G-BA/ms) QuelleG-BA