Interdisziplinäre Behandlung künftig auch bei urologischen Tumoren möglich

Berlin, 21. Dezember 2017– Patientinnen und Patienten, die an urologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig von einem interdisziplinären ambulanten Versorgungsangebot von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) profitieren. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst.

„Von urologischen Tumoren sind große Patientengruppen betroffen, für die das Angebot einer interdisziplinär und sektorenübergreifend vernetzten Versorgung sehr hilfreich sein wird“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. „Im Rahmen der ASV können bei bestimmten Fallkonstellationen zukünftig auch Spezialuntersuchungen wie PET oder PET/CT durchgeführt werden, was so in der vertragsärztlichen Versorgung bislang nicht möglich war.“

Der Beschluss zur ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung urologischer Tumoren umfasst auch Tumoren der Prostata und Harnblase. Zum weiteren Vorgehen hat der G-BA beschlossen, Hauttumoren als nächste für die ASV in Frage kommende onkologische Erkrankung zu beraten.