GKV-Hilfsmittel­verzeichnis jetzt als Webportal

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Berlin – Das Hilfsmit­tel­verzeichnis für gesetzlich Krankenversicherte ist überarbeitet und als Webportal verfüg­bar gemacht worden. Darauf hat der GKV-Spitzenverband hingewiesen.

„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Onlineantragstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service“, sagte Mo­nika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes. Darüber hinaus trage die papier­lose Antrag­stellung zum Bürokratieabbau bei.

In dem Verzeichnis sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt. Das geht vom digitalen Hörgerät über Rollatoren bis hin zum Exo-Skelett. Das Verzeichnis gliedert sich in 38 unterschiedliche Produktgruppen. Das zusätzliche Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren vier Produktgruppen.

Den rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland stehen in dem Hilfsmittelver­zeich­­nis rund 36.200 Produkte zur Verfügung. 2020 wendeten die Krankenkassen für diese Hilfsmittel 9,3 Milliarden Euro auf.

Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. So gab der GKV-Spitzen­verband im März dieses Jahres bekannt, dass im Rahmen einer Überarbeitung fast 4.000 neue Hilfsmittel in die beiden Verzeichnisse aufgenommen wurden.

Diese Fortschreibungen würden dafür sorgen, „dass unsere Versicherten stets Zugang zu Hilfs- und Pfle­ge­hilfsmitteln in hoher medizinischer und technischer Qualität und zu innovativen Produkten erhal­ten“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im März dieses Jahres. © hil/aerzteblatt.de