Früherkennung von Prostatakrebs: Patientenvertretung will Klarheit

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin, 20.12.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zum PSA-Screening angenommen.
Viele, vor allem ältere Männer, lassen regelmäßig ihren PSA-Wert in der Arztpraxis bestim-men – und zahlen die Kosten für den Test selbst. Damit zählt die PSA-Messung zu den am häufigsten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Mit dem Test soll Pros-tatakrebs früh erkannt und Männer davor bewahrt werden, an Prostatakrebs zu sterben. Die Untersuchung ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von den Kranken-kassen wird als Krebsfrüherkennungsmaßnahme ein jährliches Abtasten der Prostata für Männer ab 45 Jahren bezahlt.
Der Nutzen des PSA-Tests zur Früherkennung ist bislang umstritten. Der Test misst die Menge an prostataspezifischen Antigen (PSA) im Blut. Ein erhöhter Wert kann auf Prostata-krebs hindeuten, er kann aber auch andere Ursachen haben. Auch die Gefahr von Überdi-agnosen und -therapien wird häufig erwähnt. So können durch die Untersuchung auch Krebsbefunde entdeckt werden, die aufgrund ihres langsamen Wachstums keiner Behand-lung bedürfen.
Groß angelegte Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse zum PSA-Screening. Anfang des Jahres wurden die aktuellsten Daten veröffentlicht. Damit wurde in den USA die Empfeh-lungen geändert, dass Männer zwischen 55 und 69 Jahre nach ärztlicher Aufklärung und Beratung eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer PSA-basierten Früherkennung treffen können. Zuvor wurde der PSA-Test in den USA nicht empfohlen.
„Wir brauchen für Deutschland klare Empfehlungen. Wenn der Test nutzt, soll er gemacht und auch bezahlt werden. Und ansonsten soll er nicht weiter als Früherkennungsmaßnahme angeboten werden“, so die klaren Worte von Jens-Peter Zacharias vom Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS).
Mit der Antragsstellung hat die Patientenvertretung einen ersten wichtigen Schritt zur Über-prüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht. Damit ver-bunden betont die Patientenvertretung auch ihre Forderung nach patientenverständlicher und unabhängiger Aufklärung, um informiert Entscheidungen für oder gegen eine Früher-kennungsuntersuchung treffen zu können.
Ansprechpartner: Jens-Peter Zacharias, Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS),
JPZach@gmx.de, 030 811 67 66


Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.