Nutzen der Fusionsbiopsie bei Prostatadiagnostik für das IQWiG nicht ausreichend belegt

/SciePro, stock.adobe.com

Köln – Der mögliche Nutzen oder Schaden einer Fusionsbiopsie der Prostata bei Verdacht auf ein Pros­ta­takarzinom ist im Vergleich zur transrektalen Ultraschallbiopsie nicht ausreichend belegt. Es gibt aber Anzeichen für eine Reduzierung unnötiger Biopsien und Überdiagnosen. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswe­sen (IQWiG).

Ausgangspunkt des HTA-Berichts war eine im Rahmen des ThemenCheck Medizin gestellte Frage eines Bürgers, ob Männer mit Verdacht auf ein Prostatakarzinom, die sich bislang nicht einer Biopsie der Pros­tata unterzogen haben, von einer Fusionsbiopsie profitieren.

Unter einer Fusionsbiopsie versteht man eine Kernspinuntersuchung der Prostata bei Verdacht auf ein Prostatakarzinom, bei der die Bilder der Untersuchung zunächst nach tumorverdächtigen Arealen ge­scannt und die markierten Bildaufnahmen danach entweder in ein Ultraschallgerät eingelesen oder bei einer ultraschallgestützten Gewebeentnahme der Prostata mitbetrachtet werden.

Gegebenenfalls werden in diesen Gewebestrukturen auf Basis der Fusionierung der MRT-Bilder mit den Echtzeitultraschallbildern systematische oder gezielte Biopsien durchgeführt oder – bei unauffälligem Befund – auf eine Biopsie ganz verzichtet. Das bislang übliche Verfahren ist eine Transrektale-Ultra­schall-Biopsie (TRUS-Biopsie). Dazu entnimmt der Arzt in der Regel zehn bis zwölf Gewebeproben zur diagnostischen Abklärung aus definierten Arealen der Prostata.

Wissenschaftler des Essener Forschungsinstituts für Medizinmanagement haben zusammen mit weiteren Sachverständigen bewertet, ob bei Verdacht auf ein Prostatakarzinom die Betroffenen von der Fusions­biopsie im Vergleich zur bisher üblichen Ultraschallbiopsie profitieren können.

Sie haben für die Bewertung des Nutzens der Fusionstherapie drei randomisierte kontrollierte Studien ausgewertet. Sie fanden dabei keine statistisch auffälligen Unterschiede zwischen den Verfahren hin­sichtlich der relevanten Interventionsziele, zum Beispiel hinsichtlich Mortalität und gesundheitsbezo­gener Lebensqualität. © hil/aerzteblatt.de