Bundesamt für Strahlenschutz rät zum freiwilligen Röntgenpass

/dpa


Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät Patienten dazu, über strahlendiagnostische Untersuchungen in Eigenregie Buch zu führen. Hintergrund ist, dass Arztpraxen und Kliniken seit dem Jahreswechsel nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, Patienten einen Röntgenpass zur Verfügung zu stellen und Röntgenunter­suchun­gen in einen solchen einzutragen.

„Wir gehen davon aus, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden ist“, sagte die Präsidentin des BfS, Inge Paulini. Das Amt empfiehlt Patienten daher, ein Dokument zu führen, in dem von Arztpraxen und Kliniken freiwillig Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen eingetragen werden. „Damit kann ein Abgleich mit vorherigen Aufnahmen erfolgen und auf eine unnötige Wiederholungsuntersuchung verzichtet werden“, so Paulini. 

In Deutschland werden laut dem BfS etwa 135 Millionen Röntgenuntersuchungen pro Jahr durchgeführt, im Schnitt wird jeder Deutsche also 1,7-mal pro Jahr geröntgt. Die daraus resultierende Strahlenbelastung liegt bei rund 1,6 Millisievert. Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung, der eine Person in Deutschland im Schnitt im Jahr ausgesetzt ist, liegt bei 2,1 Millisievert.

Das BfS weist in diesem Zusammenhang auf die sogenannte rechtfertigende Indikation für eine strahlendiagnostische Anwendung hin: Demnach ist eine strahlen­diagnosti­sche Maßnahme nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient aus der Untersuchung einen Nutzen zieht, der größer als das Risiko sein muss. 

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Das BfS stellt auf seiner Internetseite ein Dokument zum Download zur Verfügung, das Patienten für eine persönliche Dokumentation der strahlendiagnostischen Unter­suchungen nutzen können. 

Folgende Angaben zur Untersuchung sollten eingetragen werden:

  • die Institution, in der die Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wurde
  • die untersuchte oder behandelte Körperregion
  • die Bezeichnung der Untersuchung, Untersuchungstechnik oder Bezeichnung des Behandlungsverfahrens
  • das Datum der Untersuchung oder Behandlung

Allerdings ist es auch möglich, den alten Röntgenpass in Eigenregie weiterzuführen.